Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 03.11.1995

Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.08.1995 - 11 U 37/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4207
OLG Köln, 02.08.1995 - 11 U 37/95 (https://dejure.org/1995,4207)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.08.1995 - 11 U 37/95 (https://dejure.org/1995,4207)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. August 1995 - 11 U 37/95 (https://dejure.org/1995,4207)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mietfahrzeug; Behaupteter Diebstahl; Beweislast; Verschulden; Voraussetzungen des Versicherungsfalls; Beweisgrundsatz; Kaskoversicherung; Automietvertrag; Haftungsverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 313
  • VersR 1996, 1375
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.02.1978 - VIII ZR 240/76

    Einschränkung der Haftungsfreistellung

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.1995 - 11 U 37/95
    Damit entspricht sie den Anforderungen, die der Bundesgerichtshof für die Ausgestaltung von Haftungsfreistellungsvereinbarungen in Fahrzeugmietverträgen aufgestellt hat (vgl. BGHZ 70, 304 ff.; BGH VersR 1976, 61 f., jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 25.03.1994 - 20 U 263/93

    Krankentagegeldversicherung; Summenversicherung; Verletztengeld

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.1995 - 11 U 37/95
    Die Klägerin hat in dem gegen den Kaskoversicherer geführten Deckungsprozeß - 15 O 332/93 LG Münster = 20 U 263/93 OLG Hamm - dem Beklagten durch die am 30.10.1993 erfolgte Zustellung des Schriftsatzes vom 12.10.1993 (Bl. 76 f., 81 der Beiakten) gemäß den §§ 72, 73 ZPO wirksam den Streit verkündet.
  • OLG Köln, 22.02.1991 - 19 U 159/90

    Interventionswirkung; Umfang; Entscheidungssatz; Entscheidung; Grundlagen;

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.1995 - 11 U 37/95
    Aufgrund der dadurch herbeigeführten Interventionswirkung gemäß den §§ 74, 68 ZPO, die sich auf die tragenden Feststellungen, also die hinreichenden und notwendigen Bedingungen der Erstentscheidung erstreckt (vgl. Zöller-Vollkommer, ZPO, 19. Auflage, § 68 Rdnr. 9; OLG Köln NJW-RR 1992, 119/120), steht mit Bindungswirkung gegen den Beklagten aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 27.05.1994 - 20 U 363/93 - für den vorliegenden Prozeß fest, daß an dem Fahrzeugschlüssel, den der Beklagte seinerzeit benutzt hatte, frische Kopierspuren vorhanden waren und dieser Schlüssel nach dem Kopiervorgang nicht mehr benutzt worden ist.
  • OLG Hamm, 27.05.1994 - 20 U 363/93
    Auszug aus OLG Köln, 02.08.1995 - 11 U 37/95
    Aufgrund der dadurch herbeigeführten Interventionswirkung gemäß den §§ 74, 68 ZPO, die sich auf die tragenden Feststellungen, also die hinreichenden und notwendigen Bedingungen der Erstentscheidung erstreckt (vgl. Zöller-Vollkommer, ZPO, 19. Auflage, § 68 Rdnr. 9; OLG Köln NJW-RR 1992, 119/120), steht mit Bindungswirkung gegen den Beklagten aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 27.05.1994 - 20 U 363/93 - für den vorliegenden Prozeß fest, daß an dem Fahrzeugschlüssel, den der Beklagte seinerzeit benutzt hatte, frische Kopierspuren vorhanden waren und dieser Schlüssel nach dem Kopiervorgang nicht mehr benutzt worden ist.
  • OLG Köln, 12.03.1997 - 11 U 196/96

    Haftungsreduzierung für den Mieter nach Art einer Vollksakoversicherung,

    Vielmehr handelt es sich um eine besondere vertragliche Umverteilung der mietvertraglichen Risiken für Verschlechterung und Verlust des gemieteten PKW während der Mietzeit (vgl. ua. BGHZ 70, 304 (306); 22, 109 (115); Senatsurteil v. 2.8.1995 VersR 1996, 1375).
  • LG Kleve, 13.04.2007 - 1 O 178/06
    Dabei ist vorliegend - weil der hier abgeschlossene Automietvertrag am Leitbild der Kfz-Teilkaskoversicherung orientiert ausgestaltet ist - entsprechend den für AKB § 12 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe b) entwickelten Beweisgrundsätzen ausreichend für den Diebstahlsnachweis, dass Tatsachen feststehen, aus denen sich das äußere Bild eines Diebstahls mit hinreichender Deutlichkeit erschließen lässt (OLG Köln VersR 1996, 1375 - 1376; OLG Köln, Urteil vom 19.01.2001, Aktenzeichen: 19 U 198/99).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.11.1995 - 19 U 72/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5687
OLG Köln, 03.11.1995 - 19 U 72/95 (https://dejure.org/1995,5687)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.11.1995 - 19 U 72/95 (https://dejure.org/1995,5687)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. November 1995 - 19 U 72/95 (https://dejure.org/1995,5687)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    EDV-Anlage; Sachmangel; Zugriff auf zweite Festplatte nicht möglich; Systemkenntnisse; Handbuch; Erstinformation; Rückfragen; Komplizierte Erläuterungen; Verjährung; Gewährleistungsanspruch; Auslieferung in mehreren Teilen; Letzte Teillieferung

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 1375
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.10.1976 - VIII ZR 139/75

    Alleinvertrieb von Markenerzeugnissen - Rechtsverhältnis zwischen einem

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.1995 - 19 U 72/95
    Der Senat hält die Zulassung nicht für sachdienlich, weil der Vortrag zum Notstromaggregat das Gericht zur Entscheidung über einen neuen bis dahin zwischen den Parteien nicht vorhandenen Streitstoff nötigen würde und weil der Rechtsstreit ohne Berücksichtigung dieses Aufrechnungsvortrags entscheidungsreif wäre (vgl. BGH NJW 77, 49).
  • BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 154/93

    Ablieferung mehrerer individuell bestimmter, als Sachgesamtheit verkaufter Sachen

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.1995 - 19 U 72/95
    Bei EDV-Systemen und aufeinanderfolgender Lieferung ist erst dann die die Verjährungsfrist in Gang setzende Ablieferung nach § 477 BGB erfolgt, wenn die letzte ausstehende Lieferung nachgeholt wird (BGH NJW 94, 1720).
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